Maloum Glossar
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Das Maloum Glossar erklärt zwölf Wörter, die dir im Creator-Vertrag, im Hilfecenter und in der Abrechnung von Maloum begegnen, von der Servicegebühr bis zur Offenlegungspflicht im Chat. Jede Definition steht für sich und nennt ihre Quelle. Alle Einträge haben wir am 1. Oktober 2026 mit den Nutzungsbedingungen für Creators (Stand 9. Juli 2026) abgeglichen.
Warum klingt das Maloum Glossar nach österreichischem Vertragsdeutsch?
Weil Maloum von der neolime GmbH in Wien betrieben wird und der Creator-Vertrag österreichischem Recht folgt. Daher stammen Wörter wie Provisionsanspruch, Gutschrift oder Unternehmereigenschaft nach § 1 UGB, die Creators in Deutschland oder der Schweiz seltener lesen. Verbindlich ist laut Maloum allein die deutsche Fassung des Vertrags, Übersetzungen dienen nur der Information.
Fünf Einträge drehen sich ums Geld: Servicegebühr, Creatorumsatz, Provisionsanspruch, Gutschrift und Trinkgeld. Zwei betreffen deinen Status als Unternehmerin oder Unternehmer, vier das Verkaufen und die Sichtbarkeit auf der Plattform, nämlich Massennachricht, Maloum-Shop, Discovery-Funktion und Top-100-Rangliste. Der letzte Begriff, die Offenlegungspflicht, wird wichtig, sobald ein Team für dich im Chat schreibt.
Steuerbegriffe erklären wir nur so weit, wie Maloum sie verwendet. Ob die Kleinunternehmerregelung für dich gilt, beantwortet eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater; was Maloum dazu verlangt, steht im Ratgeber zu Maloum-Steuern und Gewerbe. Wie die Geldbegriffe zusammenwirken, rechnet Maloum-Gebühren erklärt an einem Beispiel durch, und einen Überblick über die Plattform gibt was Maloum ist. Für Fragen zu Auszahlung, App und Betreiber gibt es die Maloum Agentur FAQ.
- Creatorumsatz
Creatorumsatz nennt Maloum den Nettoumsatz, der auf die Inhalte eines bestimmten Creators entfällt, also ohne Umsatzsteuer und ohne die Servicegebühr von 15 %. Aus diesem Betrag berechnet der Creator-Vertrag (§ 15.1) deinen Anteil, standardmäßig 80 %. Wer seine Einnahmen nachrechnet, geht deshalb vom selbst eingestellten Preis aus. Der Betrag, den ein Fan an der Kasse sieht, liegt um Gebühr und Steuer höher.
- Gutschrift
Eine Gutschrift ist eine Abrechnung, die der Zahlende ausstellt: Maloum erstellt sie für dich, eine eigene Rechnung an Maloum schreibst du nicht. Diesem Verfahren stimmst du mit dem Creator-Vertrag (§ 15.7) zu, und das Geld geht auf die Bankverbindung, die du im Account hinterlegst. Das Hilfecenter fragt dafür Land, Vor- und Nachnamen sowie IBAN ab. Andere Auszahlungswege als die Banküberweisung nennt Maloum nicht.
- Kleinunternehmerregelung
Die Kleinunternehmerregelung befreit Unternehmen mit geringem Umsatz von der Umsatzsteuer, wobei jedes Land eigene Grenzen setzt. Der Creator-Vertrag von Maloum rechnet damit, dass Creators diesen Status haben: Du musst deine Steuerdaten aktualisieren, wenn du ihn verlierst oder eine UID-Nummer erhältst (§ 7.1). Ob die Regelung für dich gilt und welche Grenze greift, klärst du mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.
- Servicegebühr
Die Servicegebühr ist ein Aufschlag von 15 % auf den Preis, den du als Creator festlegst. Maloum stellt sie Fans bei jedem bezahlten Kauf zusätzlich in Rechnung und behält sie ganz: Laut Creator-Vertrag (§ 15.3) steht dir davon nichts zu. Bei einem Preis von 10,00 € zahlt der Fan also 11,50 € und dazu die Umsatzsteuer. Archivierte Fan-AGB zeigen, dass die Gebühr bis zur Fassung vom 1. Oktober 2025 noch 10 % betrug.
- Massennachricht
Eine Massennachricht ist eine Nachricht, die du gleichzeitig an viele Fans schickst. Laut Maloum-Hilfecenter kann sie kostenpflichtig sein, also Text oder Medien enthalten, die Fans erst nach dem Bezahlen freischalten. Den Preis bestimmst du selbst, innerhalb eines Rahmens, den Maloum für alle Creators festlegt, aber nicht veröffentlicht. Einen eigenen Anteilssatz für Nachrichten nennt der Vertrag nicht.
- Discovery-Funktion
Die Discovery-Funktion ist der Bereich, in dem Fans auf Maloum neue Creators entdecken. Laut Startseite bringt sie dich zu Fans, die nach neuen Lieblings-Creators suchen; nach welchen Kriterien sie sortiert, veröffentlicht Maloum nicht. Zusätzlich gibt es auf maloum.com zehn Kategorieseiten und Herkunftsseiten für Deutschland und Österreich. Maloums Hilfecenter rät trotzdem zu aktiver Werbung außerhalb der Plattform, etwa auf Instagram, TikTok, X, Reddit oder YouTube.
- Provisionsanspruch
Provisionsanspruch ist im Creator-Vertrag von Maloum das Wort für das Geld, das dir zusteht: standardmäßig 80 % des monatlichen Creatorumsatzes (§ 15.4). Er entsteht innerhalb von drei Tagen, sobald das Geld eines Fans bei Maloum angekommen ist, und erscheint in deinem Account. Verwirrend ist die Wortwahl, weil der Vertrag die 20 %, die Maloum für den Betrieb der Plattform einbehält, ebenfalls Provision nennt.
- Maloum-Shop
Der Maloum-Shop ist der Webshop, in dem Fans physische Produkte von Creators kaufen, etwa Socken oder Schuhe. Verkäufer ist Maloum selbst: Laut Creator-Vertrag (§ 14.1) läuft der Verkauf im Namen und auf Rechnung der neolime GmbH. Du verschickst das Paket mit Maloums Wiener Adresse als Absender und ohne Hinweis auf deine Identität. Jedes Produkt wird von Hand geprüft, und Shop-Bilder dürfen keine Inhalte ab 18 zeigen.
- Offenlegungspflicht im Chat
Die Offenlegungspflicht regelt § 7.7 des Creator-Vertrags von Maloum (Stand 9. Juli 2026); im archivierten Vertragstext vom April 2026 kam sie noch nicht vor. Lässt du eine Agentur oder eine KI im Chat mitschreiben, musst du deinen Fans klar und eindeutig sagen, dass in diesem Chat auch Helfer oder KI antworten können. Wer gerade schreibt, darf nicht verschleiert werden. Die Verantwortung für jede Nachricht bleibt bei dir.
- Top-100-Rangliste
Die Top-100-Rangliste ist eine öffentliche Liste der Creators auf Maloum. In die Wertung fließen laut § 11.1 des Creator-Vertrags das Engagement nach mehreren Kriterien, die Einnahmen und die Güte der Inhalte ein. Eine Gewichtung dieser Punkte nennt Maloum nicht. Maloum darf die Rangliste ohne Ankündigung ändern oder abschaffen (§ 11.2). Ein Platz darin bringt Sichtbarkeit, einen Anspruch darauf hast du aber nicht.
- Unternehmereigenschaft
Unternehmereigenschaft heißt, dass du als Unternehmerin oder Unternehmer im Sinne von § 1 des österreichischen Unternehmensgesetzbuchs (UGB) handelst. Nur so darfst du auf Maloum Creator sein; Verbrauchern ist die Registrierung als Creator laut Vertrag untersagt. Den Nachweis verlangt Maloum bei der Umwandlung deines Accounts, etwa über eine UID-Nummer. Ob eine deutsche Gewerbeanmeldung oder eine Steuernummer ohne UID genügt, veröffentlicht Maloum nicht.
- Trinkgeld (Tip)
Ein Trinkgeld, bei Maloum auch Tip genannt, ist ein freiwilliger Betrag, den ein Fan dir jederzeit direkt im Chat senden kann. Laut Hilfecenter läuft auch die Bezahlung individueller Wunschinhalte über die Tip-Funktion: Preis und Details sprecht ihr vorher im Chat ab. Mindest- und Höchstbeträge für Trinkgelder veröffentlicht Maloum ebenso wenig wie einen eigenen Anteilssatz dafür.