Maloum Steuern und Gewerbe
Geschrieben von Sophia Brecht Veröffentlicht am Zuletzt aktualisiert
Für Steuern auf deine Maloum-Einnahmen bist du allein verantwortlich, und schon die Anmeldung setzt eine steuerliche Rolle voraus: Creator darf nur werden, wer als Unternehmer handelt, Privatpersonen ist die Registrierung untersagt. Den Nachweis, zum Beispiel eine UID-Nummer, verlangt Maloum bei der Umwandlung deines Kontos. Ob du in Deutschland ein Gewerbe anmelden musst, regelt Maloum nicht.
Dieser Artikel ist keine Steuerberatung. Wir erklären, was Maloum in den Nutzungsbedingungen für Creator (Stand 9. Juli 2026) verlangt und was dort offen bleibt. Für alles, was dein Finanzamt betrifft, ist eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater die richtige Adresse. Stand: 1. Oktober 2026.
Musst du für Maloum Unternehmer sein?
Ja. Der Vertrag öffnet Creator-Konten nur für Unternehmer im Sinne von §1 des österreichischen Unternehmensgesetzbuchs (UGB), die auf der Plattform auch als Unternehmer auftreten.
Der Hintergrund: Maloum ist österreichisch. Betreiberin ist die neolime GmbH in Wien, der Vertrag unterliegt österreichischem Recht, und Gerichtsstand ist Wien. Die Begriffe im Vertrag stammen deshalb aus dem österreichischen Recht, auch wenn du in Deutschland oder der Schweiz lebst. Wie dein eigenes Land diese Rolle einordnet, ist eine andere Frage, die nur eine Beratung vor Ort beantworten kann.
Wie weist du Maloum nach, dass du Unternehmer bist?
Mit geeigneten Nachweisen während der Umwandlung deines Kontos. Als Beispiel nennt der Vertrag in §4.1 die UID-Nummer, also die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Was sonst als Nachweis gilt, schreibt Maloum nicht. Ob eine deutsche Gewerbeanmeldung reicht oder eine Steuernummer ohne UID-Nummer, ist nicht veröffentlicht. Wenn du keine UID-Nummer hast, frag beim Support nach, bevor du die Umwandlung startest, denn sie lässt sich nicht rückgängig machen. Den Ablauf beschreibt Maloum-Creator werden.
Brauchst du für Maloum ein Gewerbe?
Dazu sagt Maloum nichts. Eine Regel zur deutschen Gewerbeanmeldung findet sich weder im Vertrag noch im Hilfecenter.
Im Maloum-Blog gibt es einen Ratgeber zu Creator-Steuern in Deutschland vom 22. Juli 2026, der selbst schreibt, er ersetze keine Steuerberatung. Er ist allgemeine Information und keine Vorgabe der Plattform. Ob und wie du ein Gewerbe anmeldest und welche Abgaben anfallen, klärst du mit einer Steuerberatung oder deinem Finanzamt. Sätze und Schwellenwerte nennen wir hier bewusst nicht, weil sie nicht von Maloum kommen und sich ändern können.
Was gilt für Kleinunternehmer auf Maloum?
Maloum rechnet damit, dass manche Creator Kleinunternehmer sind. Der Vertrag verlangt in §7.1, dass du deine Steuerdaten aktualisierst, besonders wenn du den Kleinunternehmerstatus verlierst oder eine UID-Nummer bekommst.
Ob der Kleinunternehmerstatus allein als Nachweis der Unternehmereigenschaft reicht, ist nicht veröffentlicht. Welche Umsatzgrenzen in deinem Land gelten, beantwortet deine Steuerberatung. Eine Kurzdefinition des Begriffs steht im Glossar.
Wie rechnet Maloum mit dir ab?
Per Gutschrift: Maloum erstellt die Abrechnung über deine Provision selbst und überweist auf die Bankverbindung in deinem Account. Dem stimmst du mit dem Vertrag zu.
Zur Umsatzsteuer auf deine Provision gibt es genau eine veröffentlichte Regel. Weist du nach, dass du in Österreich zum Vorsteuerabzug berechtigt bist, verstehen sich alle Provisionsangaben zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (§15.8). Wie das bei Creatorn aus Deutschland oder der Schweiz läuft, schreibt Maloum nicht. Im selben Absatz steht der Satz, der für alle gilt: Die Versteuerung der ausgezahlten Provisionen und das Abführen der Steuern darauf liegen allein bei dir. Termine und Mindestbetrag der Überweisung erklärt Maloum-Auszahlung.
Welche Umsatzsteuer zahlen deine Fans?
Die Preise, die Fans sehen, enthalten Umsatzsteuer und Servicegebühr. Dein Anteil wird vom Nettoumsatz berechnet, also ohne beides.
Welchen Steuersatz Maloum auf Käufe der Fans anwendet, ist nicht veröffentlicht. Werbeseiten von Maloum behaupten, die EU-Mehrwertsteuer werde aus der Provision von 20 % gedeckt, der Vertrag rechnet aber anders. Die Rechnung mit Beispiel steht in Maloum-Gebühren.
Was regelt Maloum zu Steuern, und was bleibt offen?
Geregelt sind Unternehmerstatus, Nachweis, Abrechnung und deine Verantwortung für die Steuern. Offen bleiben fast alle Fragen, die dein Wohnsitzland betreffen.
| Frage | Was Maloum regelt | Was offen bleibt |
|---|---|---|
| Wer darf Creator sein? | Nur Unternehmer nach §1 UGB | Aus welchen Ländern |
| Wie wird das belegt? | Geeignete Nachweise, z. B. UID-Nummer | Ob Gewerbeanmeldung oder Steuernummer reichen |
| Kleinunternehmer | Statuswechsel musst du melden | Ob der Status als Nachweis genügt |
| Abrechnung | Gutschrift auf dein Bankkonto | Auszahlungswährung |
| Umsatzsteuer auf deine Provision | Zuzüglich USt bei Vorsteuerabzug in Österreich | Regel für Deutschland und die Schweiz |
| Steuern auf Auszahlungen | Trägst du allein (§15.8) | Keine Lücke |
Was gilt in Deutschland, Österreich und der Schweiz?
Maloum macht keine länderspezifischen Vorgaben außer der österreichischen Regel zum Vorsteuerabzug. In Österreich passen die Begriffe des Vertrags direkt, in Deutschland und der Schweiz muss sie jemand auf dein Steuerrecht übertragen.
Praktisch heißt das: Gewerbe, Einkommensteuer und Umsatzsteuer besprichst du mit einer Steuerberatung in deinem Land. Nimm zum ersten Termin den Vertrag und eine Gutschrift aus deinem Account mit, dann sieht deine Beratung, wie Maloum abrechnet. Diese Fragen solltest du dort stellen, weil Maloum sie nicht beantwortet:
- Brauche ich für meine Tätigkeit eine Gewerbeanmeldung, und reicht sie Maloum als Nachweis?
- Komme ich als Kleinunternehmer infrage, und was ändert sich, wenn ich die Grenze überschreite?
- Wie behandle ich Gutschriften einer österreichischen GmbH in meiner Buchhaltung?
- Brauche ich eine UID-Nummer, und was bedeutet sie für die Abrechnung mit Maloum? In welche Länder Maloum auszahlt, ist übrigens nicht veröffentlicht; wohnst du außerhalb der EU, kläre das vor der Anmeldung mit dem Support.
Arbeitest du mit uns, ändert das an Maloums Abrechnung nichts. Maloum zahlt weiter direkt an dich, und wir stellen unsere Provision danach in Rechnung. Wie das aussieht, steht bei den Kosten.