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Maloum Agenturvertrag: Was drinstehen muss

Geschrieben von Sophia Brecht Veröffentlicht am Zuletzt aktualisiert

Ein Maloum Agenturvertrag muss zu Maloums Creator-Bedingungen vom 9. Juli 2026 passen, denn alles, was eine Agentur in deinem Account tut, wird dir zugerechnet. Prüfe vor der Unterschrift sieben Punkte: Umfang und Kontrolle, Offenlegung im Chat, Auszahlungsweg, Zugang zum Account, Einsatz von KI, das Anwerbeverbot sowie Ausstieg und Eigentum am Account. Stand: 1. Oktober 2026.

Was muss in einem Maloum Agenturvertrag stehen?

Mindestens, was die Agentur tut, wie sie es tut, was sie dafür bekommt und wie du wieder herauskommst. Die Tabelle gleicht jede Klausel mit Maloums Regeln ab.

KlauselSo sieht es gut ausWarnzeichen
Umfang und KontrolleAufgaben einzeln aufgezählt, du gibst frei und kannst jederzeit eingreifen»Wir übernehmen deinen Account komplett«
Offenlegung im Chatgeregelt, wie Fans erfahren, dass ein Team mitschreiben kannChatter sollen sich als du ausgeben
AuszahlungMaloum zahlt an dich, die Agentur stellt danach eine RechnungAuszahlung auf ein Agenturkonto ohne Abrechnung
Zugangfestgelegt, wer sich wie einloggt; E-Mail und Bankdaten bleiben bei dirAgentur ändert Passwort, E-Mail oder IBAN
KI und SoftwareWerkzeuge namentlich genannt, kein automatisierter Zugriff»Automatisierung« ohne Erklärung
Anwerbungkein Erstkontakt über Maloum, dein Account wird nie zum Anwerben genutztdie Agentur hat dich per Maloum-Nachricht angesprochen
ProvisionProzentsatz und Berechnungsgrundlage schriftlich, keine VorabgebührGebühr vor dem ersten Euro Umsatz
Ausstiegüberschaubare Frist, alle Zugänge werden zurückgegeben, der Account bleibt deinerlange Bindung, Account »gehört« der Agentur

Wie viel Kontrolle darf ich an eine Agentur abgeben?

Weniger, als manche Agenturen anbieten. §7.5 der Creator-Bedingungen erlaubt Helfer, die »ausschließlich im Auftrag, unter der Anleitung und unter der fortlaufenden Kontrolle des Creators« handeln; §7.7 verbietet jede Nutzung, die einer vollständigen oder faktischen Überlassung des Accounts gleichkommt.

Hinzu kommt §4.3: Der Account ist persönlich und nicht übertragbar, und du bleibst für alles verantwortlich, was darüber geschieht. Ein Vertrag, nach dem die Agentur »eigenständig« über Inhalte, Preise und Chats entscheidet, passt dazu nicht. Sinnvoll ist eine Regel, welche Entscheidungen du freigibst und wie du jederzeit mitlesen kannst. Was bei uns die Agentur übernimmt und was bei dir bleibt, beschreibt die Seite zur Maloum-Betreuung.

Frau mit brünettem Bob liest am Esstisch einen mehrseitigen Vertrag, Stift in der Hand.
Jede Seite lesen, bevor man unterschreibt. KI-generierte Illustration mit fiktiven Personen.

Was muss der Vertrag zur Offenlegung im Chat sagen?

Er sollte festhalten, dass die Agentur die Offenlegungspflicht aus §7.7 einhält und Fans nie über die Identität des Schreibenden täuscht. Gegenüber Maloum trägst du diese Pflicht, auch wenn das Team schreibt.

Lügt ein Chatter, haftest du und musst die Plattform schadlos halten; §9.4 erstreckt das ausdrücklich auf Dritte, die du autorisiert hast. Für Vertragsverletzungen sieht §9.1 zusätzlich eine pauschale Vertragsstrafe von 500 € vor. Ein guter Vertrag regelt deshalb auch, wer diese Kosten trägt, wenn die Agentur sie verursacht hat.

Darf Maloum direkt an die Agentur auszahlen?

Ja, wenn du ausdrücklich zustimmst (§15.10). Maloum haftet dann aber nicht für Streit zwischen dir und der Agentur über die Auszahlung.

Wir halten den direkten Weg für den sicheren: Maloum zahlt per Gutschrift auf deine hinterlegte Bankverbindung, die Agentur rechnet danach ihre Provision ab. So landet jeder Euro zuerst auf deinem eigenen Konto. Bei uns liegt die Provision je nach Umfang bei 30%–60%, schriftlich vor der Unterschrift und ohne Vorabgebühren; Einzelheiten stehen unter Kosten, Marktvergleiche unter Agentur-Provisionen.

Wie sollte der Zugang zum Account geregelt sein?

Schriftlich und genau, weil Maloum es für Creators offenlässt. Die Bedingungen erlauben oder verbieten die Weitergabe des Passworts nicht ausdrücklich, und Team- oder Chatter-Zugänge mit eigenen Rollen beschreibt Maloum nirgends.

Diese Lücke füllt der Vertrag. Er sollte beantworten, wer Zugang hat und über welche Geräte, wer Passwort, E-Mail-Adresse und Bankverbindung ändern darf (die Antwort lautet: nur du) und was mit dem Zugang am letzten Tag der Zusammenarbeit passiert. Bei uns behält die Creatorin oder der Creator die E-Mail-Adresse des Accounts und die Auszahlungsdaten.

Was gehört zum Thema KI in den Vertrag?

Welche Werkzeuge die Agentur nutzt, ob KI dabei ist und wer KI-Inhalte kennzeichnet. Erlaubt ist KI nach §7.6, die Kennzeichnung bleibt aber deine Aufgabe.

Lass dir außerdem zusichern, dass kein Programm automatisiert auf die Plattform zugreift, denn das verbietet §8.2.5. Ob ein Drittanbieter-CRM darunter fällt, hat Maloum nicht geklärt. Eine seriöse Agentur kann dir sagen, was sie einsetzt und warum sie es für zulässig hält. Mehr dazu im Beitrag KI auf Maloum.

Was hat das Anwerbeverbot mit deinem Vertrag zu tun?

Viel, wenn der erste Kontakt über Maloum kam. §8.2.8 verbietet, Creators auf der Plattform für Agentur-, Management- oder Serviceleistungen anzuwerben.

Eine Agentur, die dich per Maloum-Nachricht angeschrieben hat, hat schon vor der Unterschrift gegen Maloums Regeln verstoßen. Nimm außerdem auf, dass dein Account nie dazu genutzt wird, andere Creators anzusprechen. Weil Helfer dir zugerechnet werden, fiele ein solcher Verstoß auf deinen Account zurück.

Was passiert bei Kündigung mit deinem Maloum-Account?

Er bleibt deiner. Da der Account nach §4.3 persönlich und nicht übertragbar ist, kann ihn keine Agentur besitzen oder behalten.

Schau dir die Kündigungsfrist genau an. Maloum selbst lässt dich mit vier Wochen zum Monatsende aus dem Plattformvertrag; ein agenturnaher Ratgeber aus unserer Agentur-Studie nennt dagegen ein bis drei, teils sechs Monate als branchenüblich. Achte auf eine Frist, die du überblicken kannst, auf eine Liste aller Zugänge, die am Ende zurückgegeben oder geändert werden, und darauf, bis wann die letzte Provision abgerechnet wird. Nimm dir für den Vertrag Zeit und lass ihn im Zweifel von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen. Weitere Warnzeichen sammelt der Beitrag Unseriöse Maloum-Agenturen.