# Maloum Glossar

Source: https://agentur-maloum.de/glossar/
Last updated: 2026-10-01

Das Maloum Glossar erklärt zwölf Wörter, die dir im Creator-Vertrag, im Hilfecenter und in der Abrechnung von Maloum begegnen, von der Servicegebühr bis zur Offenlegungspflicht im Chat. Jede Definition steht für sich und nennt ihre Quelle. Alle Einträge haben wir am 1. Oktober 2026 mit den Nutzungsbedingungen für Creators (Stand 9. Juli 2026) abgeglichen.

## Warum klingt das Maloum Glossar nach österreichischem Vertragsdeutsch?

Weil Maloum von der neolime GmbH in Wien betrieben wird und der Creator-Vertrag österreichischem Recht folgt. Daher stammen Wörter wie Provisionsanspruch, Gutschrift oder Unternehmereigenschaft nach § 1 UGB, die Creators in Deutschland oder der Schweiz seltener lesen. Verbindlich ist laut Maloum allein die deutsche Fassung des Vertrags, Übersetzungen dienen nur der Information.

Fünf Einträge drehen sich ums Geld: Servicegebühr, Creatorumsatz, Provisionsanspruch, Gutschrift und Trinkgeld. Zwei betreffen deinen Status als Unternehmerin oder Unternehmer, vier das Verkaufen und die Sichtbarkeit auf der Plattform, nämlich Massennachricht, Maloum-Shop, Discovery-Funktion und Top-100-Rangliste. Der letzte Begriff, die Offenlegungspflicht, wird wichtig, sobald ein Team für dich im Chat schreibt.

Steuerbegriffe erklären wir nur so weit, wie Maloum sie verwendet. Ob die Kleinunternehmerregelung für dich gilt, beantwortet eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater; was Maloum dazu verlangt, steht im Ratgeber zu [Maloum-Steuern und Gewerbe](https://agentur-maloum.de/maloum-steuern-gewerbe/). Wie die Geldbegriffe zusammenwirken, rechnet [Maloum-Gebühren erklärt](https://agentur-maloum.de/maloum-gebuehren/) an einem Beispiel durch, und einen Überblick über die Plattform gibt [was Maloum ist](https://agentur-maloum.de/was-ist-maloum/). Für Fragen zu Auszahlung, App und Betreiber gibt es die [Maloum Agentur FAQ](https://agentur-maloum.de/faq/).
